Dienstag, 22. Januar 2013

Regionen zu Atommüll-Tiefenlagern

Vor rund einem Jahr hatte die Nagra zwanzig mögliche Standorte für die Platzierung der Oberflächenanlagen geologischer Tiefenlager vorgeschlagen. Diese werden seither von den Regionalkonferenzen der sechs potenziellen Standortregionen diskutiert, anhand selbst entwickelter Instrumente bewertet und teilweise ergänzt. In den nächsten Monaten werden die Regionen ihre diesbezüglichen Stellungnahmen veröffentlichen. Im Anschluss daran wird die Nagra die favorisierten Standortareale vertieft untersuchen und mindestens ein Areal pro Standortregion bezeichnen. 

Die Standortregionen für geologische Tiefenlager äussern sich zur Ausgestaltung, Platzierung und Erschliessung der Oberflächeninfrastruktur. So steht es im Konzeptteil «Sachplan Geologische Tiefenlager», der das Standortauswahlverfahren für geologische Tiefenlager festlegt. Grundlage für die Diskussion in den Regionalkonferenzen der sechs potenziellen Standortregionen bilden die 20 Standortvorschläge der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung der radioaktiven Abfälle (Nagra), die vor rund einem Jahr bekannt gegeben wurden (siehe Medienmitteilung vom 20.1.2012). Weitere Vorschläge können sich durch die «Potenzialräume» ergeben, welche die Nagra anhand eines harmonisierten kantonalen Kriterienkatalogs ermittelt hat (siehe Medienmitteilung vom 08.10.2012).

Die Stellungnahmen der sechs Standortregionen werden bis Mitte 2013 zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorliegen. Grund dafür ist, dass die Regionalkonferenzen ihre Stellungnahmen an ihren Vollversammlungen verabschieden werden. Die Standortregion Wellenberg, wo die regionale Partizipation über die «Plattform Wellenberg» organisiert ist, wird ihre Stellungnahme an einer Koordinationssitzung verabschieden. Die Regionen werden die Öffentlichkeit jeweils selbständig über ihre Ergebnisse informieren.

Durch die individuell festgelegten Termine der jeweiligen Vollversammlungen und das leicht unterschiedliche Vorgehen bei der Bewertung (Anzahl der Standortvorschläge und Art der Bewertungsinstrumente), ergibt sich eine zeitliche Staffelung der Stellungnahmen. Aus der zeitlichen Reihenfolge der Stellungnahmen ergibt sich weder ein Vorentscheid für oder gegen ein Standortareal noch wird dadurch eine Region im weiteren Verfahren bevorzugt oder benachteiligt. 

Basierend auf den Stellungnahmen der Regionalkonferenzen nimmt die Nagra eine vertiefte Untersuchung der von den Standortregionen favorisierten Areale vor (so genannte «Planungsstudien») und bezeichnet anschliessend mindestens ein Oberflächenareal pro Standortregion. Dafür ist eine klare Stellungnahme der Regionalkonferenzen notwendig. Nimmt eine Standortregion die Möglichkeit der Zusammenarbeit nicht wahr, erarbeitet die Nagra gemäss Sachplan die Projektvorschläge unter Beizug der Behörden des Standortkantons.

Auf Basis der Planungsstudie werden weitere Untersuchungen durchgeführt. Einerseits wird die sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) abgeschlossen, nachdem im ersten Teil der SÖW bereits die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen eines Tiefenlagers betrachtet wurden (siehe Medienmitteilung von 02.07.2012). Der zweite Teil der SÖW beinhaltet die standortspezifischen Auswirkungen eines Tiefenlagers auf die Gesellschaft und die Umwelt. Ausserdem werden weitere Untersuchungen durchgeführt wie die provisorische Sicherheitsanalyse und die bautechnische Risikoanalyse und das Pflichtenheft für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird vorbereitet.

Die Untersuchungen bilden die Grundlagen für die Nagra, im weiteren Verlauf von Etappe 2 mindestens je zwei geologische Standortgebiete pro Abfallkategorie (schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie hochradioaktive Abfälle) inklusive zugehörigem Oberflächenareal zu bezeichnen. Unter anderem muss die Nagra bei diesen Vorschlägen aufzeigen, dass die Zugangsbauwerke von der Oberfläche zum Untergrund sicher gebaut, betrieben und verschlossen werden können. Die Vorschläge werden anschliessend behördlich überprüft und es folgt eine öffentliche Anhörung.
Am Ende von Etappe 2 - voraussichtlich 2016 - wird der Bundesrat entscheiden, welche Standortgebiete im weiteren Auswahlverfahren verbleiben. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, in der das nach Kernenergiegesetz erforderliche Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt und muss vom Parlament genehmigt werden. Sie untersteht dem fakultativen Referendum. 

Herausgeber: Bundesamt für Energie

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